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Certificates:
- Öko BIOPARK BIOPARK ÖKO
- ISO 50001 ISO 50001
- GMP GMP
- Anerkennung GMP QS Anerkennung GMP QS
- ISO 50001 ISO 50001
- Öko Fachverein 2016-2017 Öko
- GMP engl GMP
- GMP GMP
- Anerkennung GMP QS Anerkennung GMP QS
- A Futter A Futter
- Gruppenzertifikat ISO ENGLISCH Gruppenzertifikat ISO ENGLISCH
- Gruppenzertifikat ISO Deutsch Gruppenzertifikat ISO Deutsch
- Öko Fachverein 2016-2017 Öko
- A-Futter Zertifikat
- Biopark Öko
- GMP engl GMP
- GMP HL ENGLISCH GMP Zertifikat
- QS ENGLISCH QS ENGLISCH
Nutrition:
Applications:
- Einkaufsbedingungen
- Formular Gestattung gem. VO (EG) 999/2001 Fischmehl Fischmehlhaltige, blutprodukthaltige Mischfuttermittel in Tierhaltungsbetrieben (Laves)
- Formular Zulassung gem. VO (EG) 999/2001 Fischmehl Fischmehlhaltige, blutprodukthaltige Mischfuttermittel in Tierhaltungsbetrieben (Laves)
- Formular für Registrierung gem. VO (EG) 999/2001 Fischmehl Fischmehlhaltige, blutprodukthaltige Mischfuttermittel in Tierhaltungsbetrieben (Laves)
- Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Fischmehl Rechtliche Rahmenbedingungen: Fischmehl, Blutproben und andere zulässige tierische Erzeugnisse in landwirtschaftlichen Betrieben (Laves)
- Antragsformular Zulassung Fischmehl Einsatz von Fischmehl, hydrolisierten Proteinen oder Di- bzw. Tricaliumphosphat in der Tierfütterung (Sachsen)
- Antragsformular Registrierung Fischmehl Einsatz von Fischmehl, hydrolisierten Proteinen oder Di- bzw. Tricaliumphosphat in der Tierfütterung (Sachsen)
Lists:
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und die Productshap Diervoeder (PDV) haben die gegenseitige Anerkennung für die bei den Herstellern von Einzel- und Mischfutter durchgeführten GMP+ (B1)- und QS-Audits vereinbart.
Gegenseitige Auditanerkennung zwischen QS und der österreichischen AMA (13. Februar 2007) QS und der Inhaber des österreichischen pastus+ Standards, die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (AMA), haben eine gegenseitige Auditanerkennung im Bereich Mischfutter vereinbart.
Die Gültigkeit qualitätsrelevanter Zertifikate und der QS-Systemteilnahme kann jederzeit anhand der betreffenden Internetadressen (siehe Qualitätssysteme) überprüft werden.
Oft wird bei uns noch nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt.
Mit Unterzeichnung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeugt man, dass man nach gesetzlichen Vorschriften (keine verbotenen Stoffe, keine Tiermehle, keine Gifte etc.) produziert und sich Qualitätsmanagementsystemen unterwirft bzw. zertifiziert ist. Dieses alles wird allerdings schon bestätigt durch:
- Die Registrierungsnummer unseres Unternehmens, verliehen durch die Wirtschaftsbehörde in Hamburg (auf jeder Deklaration hinterlegt)
- Die Qualitätszertifikate der einzelnen Qualitätsmanagementsysteme
Dadurch erübrigt sich eine weitere Unterzeichnung/ Bestätigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, da die Erfüllung der darin enthaltenen Forderungen schon durch die Registrierung und durch die verliehenen Zertifikate erklärt wird. Im Falles des Bedarfes einer Unbedenklichkeitsbescheinigung machen Sie bitte Gebrauch von unseren Qualitäts-Zertifikaten – diese werden nur an entsprechend registrierte und anerkannte Futtermittelhersteller vergeben.